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RFH, 14.12.1938 - VI 739/38 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77
Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt …
Während ursprünglich die Benutzung eines Kfz in den privaten Bereich verwiesen wurde (vgl Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 14.11.1934 VI A 195/34, RStBl 1935, 823 betr den Unfall eines Arztes auf der Fahrt zum Patienten), erkannte der RFH im Urteil vom 14.12.1938 VI 739/38 (RStBl 1939, 212) die Abzugsfähigkeit von Kfz-Unfallkosten an. - BFH, 13.10.1960 - IV 196/59 S
Aufwendungen für Reparatur des eigenen PKW bei beruflich veranlasstem Unfall
Das Finanzgericht habe auch das Urteil des Reichsfinanzhofs VI 739/38 vom 14. Dezember 1938 (RStBl 1939 S. 212) nicht richtig ausgelegt.In seinem Urteil IV 101/42 vom 3. Dezember 1942 (Steuer und Wirtschaft 1943 Nr. 49) habe der Reichsfinanzhof bei der Entscheidung der Frage, ob die Aufwendungen eines Beamten aus einem Kraftwagenunfall als Werbungskosten anerkannt werden könnten, darauf abgestellt, daß der Unfall auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt eingetreten sei, und sich hierzu auf die Entscheidung VI 739/38 vom 14. Dezember 1938 berufen.
In der sowohl vom Finanzgericht als auch vom Bf. angeführten Entscheidung des Reichsfinanzhofs VI 739/38 vom 14. Dezember 1938 (…a.a.O.) ist ausgeführt, daß ein Unfall, den ein Gewerbetreibender oder Angestellter auf einer ausschließlich betrieblichen oder beruflichen Fahrt erleidet, in gleicher Weise als betrieblich oder beruflich angesehen werden müsse, als wenn etwa ein Bauarbeiter oder ein Bauunternehmer auf der Baustelle verunglückte.
- BFH, 02.03.1962 - VI 79/60 S
Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Der Zusammenhang ist nicht nur unterbrochen, wenn der Arbeitnehmer wegen der Tat bestraft wird (siehe Urteil des Reichsfinanzhofs VI 739/38 vom 14. Dezember 1938, RStBl 1939 S. 212).
- BFH, 14.10.1960 - VI 45/60 U
Haftungsleistungen eines früheren GmbH-Geschäftsführers für die Nichtabführung …
Ein Fall dieser Art würde z.B. vorliegen, wenn ein angestellter Taxichauffeur auf einer "Dienstfahrt" versehentlich einen Fußgänger anfährt (vgl. hierzu auch das Urteil des Reichsfinanzhofs VI 739/38 vom 14. Dezember 1938, RStBl 1939 S. 212, das allerdings die Schadensersatzleistung aus Anlaß eines Unfalls betrifft, der durch eine betriebliche Kraftwagenfahrt verursacht wurde). - BFH, 28.02.1964 - VI 180/63 S
Minderung des Betriebsgewinns durch einen Unfall mit einem Dienstwagen bei einer …
Entgegen der noch im Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 195/34 vom 14. November 1934 (RStBl 1935 S. 823) vertretenen Auffassung hat die Rechtsprechung später anerkannt, daß ein Kraftwagenunfall ein Betriebsvorfall sein kann, wenn die Benutzung aus betrieblichen oder beruflichen Gründen geschah (Urteil des Reichsfinanzhofs VI 739/38 vom 14. Dezember 1938, RStBl 1939 S. 212). - BFH, 12.04.1956 - IV 611/54 U
Berücksichtigung der Beschädigung eines teilweise beruflich genutzten PKWs - …
Der Senat schließt sich der entsprechend lautenden Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs an (vgl. Urteile des Reichsfinanzhofs IV 62/42 vom 13. August 1942, RStBl 1942 S. 923; VI 739/38 vom 14. Dezember 1938, RStBl 1939 S. 212). - BFH, 13.05.1959 - IV 131/58 U Das würde im Ergebnis bedeuten, den von der Rechtsprechung gerade für den Fall von Schäden an Kraftfahrzeugen stets ausgesprochenen Grundsatz aufzugeben, daß nur Schäden, die auf beruflicher Veranlassung beruhen, den Betriebsgewinn mindern dürfen (siehe Urteile des Reichsfinanzhofs VI 739/38 vom 14. Dezember 1938, RStBl 1939 S. 212 , IV 62/42 vom 13. August 1942, RStBl 1942 S. 923, und zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs IV 611/54 U vom 12. April 1956, BStBl 1956 III S. 176, Slg. Bd. 62 S. 474).